Recht
Unterschiedliche Ansprüche an den Raum führen zu Konflikten. Das Raumplanungsrecht legt die Spielregeln und die Rahmenbedingungen fest, die essenziell sind für eine faire Raumplanung. Das Recht soll sowohl den Menschen als auch der Natur und Umwelt dienen und sie schützen.
- Wie wollen wir unser räumliches Zusammenleben organisieren und regeln?
- Welche landschaftsräumlichen und gestalterischen Werte sind uns wichtig?
- Wie wollen wir die Umwelt und die natürlichen Ressourcen langfristig erhalten und schützen?
- Wie gehen wir bei unterschiedlichen Ansprüchen miteinander um?
Wir sind dazu befugt, die Spielregeln der Raumplanung mitzugestalten. Wir verstehen die rechtliche Beratung insbesondere als Vermittlung bei unterschiedlichen Interessenlagen. Dabei steht für uns Fair Play unter allen Beteiligten und betroffenen Interessen im Zentrum. Unsere Kompetenzen im Geschäftsbereich Recht umfassen:
Rechtsetzung und Verträge
- Planungs- und Baugesetzgebung für Kantone und Gemeinden
- Spezialreglemente
- Sonderbauvorschriften
- Grundeigentümervereinbarungen
Realisation und Begleitung
- Beurteilung von bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen
- Begleitung von Planungs- und Rechtsverfahren
- Entscheidvorbereitung im Bau- und Planungsverfahren
- Moderation bei strittigen Verfahren
- Ausarbeitung von Merkblättern
- Prüfung von Baugesuchen
- Baukontrollen
Kontakt
Schicken Sie uns ein Mail oder kontaktieren Sie uns unter +41 (0)71 222 43 43. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!