Bearbeitungszeitraum: September 2007 bis Juli 2009
Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs zwischen Langäulistrasse und Bahnhofstrasse in Buchs soll infolge eines Interessenwandels für neue Nutzungen geöffnet werden. Da bereits verschiedene Nutzungsabsichten bestehen, soll eine Machbarkeitsstudie aufzeigen, wie das Areal am optimalsten genutzt werden kann.
Strittmatter Partner AG hat für die Gemeinde Buchs die Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Arbeit wurde von einem Begleitgremium, das aus Teilnehmern der Gemeindeverwaltung Buchs, SBB Immobilien, ARE St.Gallen und Baugesellschaft Bahnhofplatz bestand, begleitet. Zusätzlich galt es Randbedingungen bezüglich Nutzung, Erschliessung und aus Kantonal- und Kommunalplanung zu berücksichtigen. Für die Ausarbeitung des Nutzflächen-Nachfragepotenzials erstellte Nüesch Development, St.Gallen eine Marktanalyse, in der sie auf die entscheidenden Standortfaktoren hinweist. Im ersten Schritt wurde erkundet, für welche Nutzflächen im lokalen Markt das attraktivste Nachfragepotenzial vorgewiesen werden kann und dadurch günstige Synergien für den Standort entstehen. Der zweite Schritt diente der Ermittlung der städtebaulich und verkehrlich korrekten Anordnung der künftigen Nutzflächen. Damit verbunden erhielten die verkehrlichen und Umweltauswirkungen der künftigen Nutzflächen einen hohen Stellenwert.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liefert den verschiedenen Akteuren die notwendige Sicherheit für die weitere Vermarktung und Arealentwicklung.
Bearbeitungszeitraum: 1. Februar 2003 bis 27. Dezember 2007 | Ansprechpartner: Hanspeter Woodtli
Die bestehenden Sportanlagen auf dem Areal Bruggwiesen zwischen Bischofszell und Zihlschlacht-Sitterdorf werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Schon seit längerer Zeit wird über einen Ausbau zu einer polysportiven Anlage mit Fussballfeld, Bahn und weiteren Aussensportanlagen diskutiert. Die Stadt Bischofszell will nun diese Sportanlagen gesamthaft realisieren.
Das Planungsbüro Strittmatter Partner AG erarbeitete in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Gemeinden, des Kantons und Engeler Freiraumplanung AG, Wil einen Gestaltungsplan. Mit Hilfe des Gestaltungsplans wurde angestrebt, dass das Sportanlagenkonzept mit der zugehörigen Erschliessung und Freiraumgestaltung sichergestellt wird. Im Gestaltungsplan wurden die Baubereiche klar festgelegt. So beschränken sich Hochbauten weitgehend auf Flächen, die bereits mit Bauten versehen sind. Der grössere Teil des Areals wurde als Baubereich für Sport- und Freizeitanlagen ausgeschieden. In diesem Zusammenhang wurden Reserven für Aussensport- und Freizeitanlagen definiert. Die Umgebungsgestaltung beschränkt sich auf wenige Vorgaben, mit der Absicht, das Flussufer der Sitter ökologisch aufzuwerten. Der Schutz der benachbarten Wohnbauten vor Störungen wurde mit Abstandsflächen und einer angemessenen Gestaltung gewährleistet. Ein direkt betroffener Grundeigentümer war nicht bereit, seine Liegenschaft der Stadt Bischofszell zu veräussern. Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet, mit einem Gestaltungsplan ein grundeigentümerverbindliches Instrument gegen den Willen der Grundeigentümerschaft zu beschliessen. Stattdessen wurde ein Gestaltungsrichtplan erstellt, der das Areal planerisch für die vorgesehene Nutzung sichert.
Der Gestaltungsrichtplan wurde im Namen von beiden Gemeinden Ende September 2005 dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau zur Genehmigung eingereicht.